Um den Anforderungen des Kreiswirtschaft- und Abfallgesetz gerecht
zu werden, sind umfangreiche Kentnisse des Abfallrechts unabdingbar.

Die oberste Maxime lautet Abfälle vermeiden.

Da viele Baustoffe einer weiteren Verwertung anstelle einer kostenintensiven Beseitigung zugeführt werden können, führt die Möglichkeit einer
Verwertungsmöglichkeit zu einer nicht unerheblichen Kostenreduktion.
Wir prüfen die Möglichkeiten einer Verwertung, einschließlich der zugehörigen Probenahme, und Analyseleistungen.