 |
 |

|
Um den Anforderungen des
Kreiswirtschaft- und Abfallgesetz gerecht
zu werden,
sind umfangreiche Kentnisse des Abfallrechts unabdingbar.
Die oberste Maxime
lautet Abfälle vermeiden.
Da viele Baustoffe einer weiteren Verwertung anstelle einer
kostenintensiven Beseitigung zugeführt werden können,
führt die Möglichkeit einer
Verwertungsmöglichkeit
zu einer nicht unerheblichen Kostenreduktion.
Wir prüfen die Möglichkeiten einer
Verwertung, einschließlich der zugehörigen
Probenahme, und Analyseleistungen. |
|